1.Carneval-Verein Pirmasens e.V.
CVP-Beitragsordnung vom 26.April 2011 Achtung, ab Januar 2024 tritt eine neue Beitragsordnung in Kraft. §1 Allgemeines Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur vom geschäftsführenden Vorstand des Vereines geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung, gelten ab dem, auf die Beschlussfassung folgenden Jahr. Die Beitragsordnung ist als ständiger Aushang im Vereinsheim bekannt zu machen. §2 Zahlungsweise und Fälligkeit der Mitgliederbeiträge Die festgesetzten Beiträge werden im Februar des Jahres oder vier Wochen nach Neueintritt, als Jahresbeitrag erhoben. Durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. §3 Beiträge volljährige Mitglieder Regel-Mindestbeitrag 24 €uro/Jahr Ermäßigter Beitrag Kinder und Jugendliche bis 18 J. Regel-Mindestbeitrag 18 €uro/Jahr Ehrenmitglieder auf Wunsch beitragsfrei Der Anspruch auf Ermäßigungen ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen. Änderungen der persönlichen Angaben von Mitgliedern sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 28. Februar eines jeden Jahres auf das in §4 genannte Beitragskonto des Vereins. Bei einer Mahnung wegen Zahlungsverzuges, werden zusätzlich Mahngebühren von 3 Euro zum Regelbeitrag erhoben. Bei Lastschriftrückgaben (Konto leer, unbekannt, Buchung abgelehnt) wird eine Gebühr in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zusätzlich zur Beitragsforderung berechnet und per schriftlicher Mahnung mitgeteilt. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.   §4 Vereinskonto Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig: Sparkasse Südwestpfalz , IBAN: DE97 5425 0010 0001 0020 54 §5 Gültigkeit   Diese Beitragsordnung wurde vom geschäftsführenden Vorstand des 1. Carneval-Verein Pirmasens e.V. am 12.09.2011 beschlossen und gilt ab sofort. Der geschäftsführende  Vorstand des 1. CVP
1. Carneval-Verein Pirmasens e.V. | 66955 Pirmasens | Halle: Am Rehpfad 1 | Tel: 06331 6080888 Impressum Datenschutzerklärung
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CVP-Beitragsordnung vom 26.April 2011 Achtung, ab Januar 2024 tritt eine neue Beitragsordnung in Kraft. §1 Allgemeines Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur vom geschäftsführenden Vorstand des Vereines geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung, gelten ab dem, auf die Beschlussfassung folgenden Jahr. Die Beitragsordnung ist als ständiger Aushang im Vereinsheim bekannt zu machen. §2 Zahlungsweise und Fälligkeit der Mitgliederbeiträge Die festgesetzten Beiträge werden im Februar des Jahres oder vier Wochen nach Neueintritt, als Jahresbeitrag erhoben. Durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. §3 Beiträge volljährige Mitglieder Regel-Mindestbeitrag 24 €uro/Jahr Ermäßigter Beitrag Kinder und Jugendliche bis 18 J. Regel-Mindestbeitrag 18 €uro/Jahr Ehrenmitglieder auf Wunsch beitragsfrei Der Anspruch auf Ermäßigungen ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen. Änderungen der persönlichen Angaben von Mitgliedern sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 28. Februar eines jeden Jahres auf das in §4 genannte Beitragskonto des Vereins. Bei einer Mahnung wegen Zahlungsverzuges, werden zusätzlich Mahngebühren von 3 Euro zum Regelbeitrag erhoben. Bei Lastschriftrückgaben (Konto leer, unbekannt, Buchung abgelehnt) wird eine Gebühr in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zusätzlich zur Beitragsforderung berechnet und per schriftlicher Mahnung mitgeteilt. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.   §4 Vereinskonto Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig: Sparkasse Südwestpfalz , IBAN: DE97 5425 0010 0001 0020 54 §5 Gültigkeit   Diese Beitragsordnung wurde vom geschäftsführenden Vorstand des 1. Carneval-Verein Pirmasens e.V. am 12.09.2011 beschlossen und gilt ab sofort. Der geschäftsführende  Vorstand des 1. CVP